FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Anhängerkupplungen, Fahrradträgern und E-Sätzen von ORIS
Die wichtigsten Fragen zu Anhängerkupplungen, Fahrradträgern und Kabelsätzen von ORIS verständlich erklärt. Ob Nachrüstung, Auswahl oder technische Details: Unsere FAQs bieten einen schnellen Überblick und helfen dabei, die passende Lösung für Ihr Fahrzeug und Ihre Anforderungen zu finden.
Basiswissen Anhängerkupplung
Was muss beim Kauf einer Anhängerkupplung beachtet werden?
- Fahrzeugmarke, Modell, Modelljahr (idealerweise die amtliche Typenbezeichnung in den Fahrzeugpapieren)
- Motorvariante und Antriebsart (Allradantrieb erfordert teilweise andere Anhängerkupplungen)
- Art der Federung (Niveauregulierung benötigt ggf. eine andere Anhängerkupplung)
- Karosserie (Limousine, Kombi, Coupé, 5-Türer oder Van)
- Anhängerkupplung mit fester/starrer Kugel
- Anhängerkupplung mit abnehmbarer Kugel (zum Anbringen oder Entfernen ist kein spezielles Werkzeug nötig)
- Anhängerkupplung mit schwenkbarer Kugel
Sobald
ein Fahrzeughersteller die Anhängelast für ein Fahrzeug freigibt, gibt es dazu
i.d.R. eine passende Anhängerkupplung. Einen weiteren Hinweis finden Sie in der
Betriebsanleitung bzw. im Bordbuch Ihres Fahrzeuges. Seit einigen Jahren werden
hier die Anbaupunkte für eine Anhängerkupplung schematisch dargestellt. Die
Befestigung muss an diesen vorgegebenen Anbaupunkten erfolgen. Aus diesem Grund
sind Anhängerkupplungen in den meisten Fällen nur für ein bestimmtes Automodell
ausgelegt.
Bei
Anhängerkupplungen, die nach der Regelung ECE 55 beziehungsweise 94/20/EG
genehmigt wurden, ist keine Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Ein
Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgt auf Wunsch, wenn diese z.B. bei einem
Halterwechsel mit dem Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Bei
national geprüften Anhängerkupplungen ist die Abnahme sowie Änderung der
Fahrzeugpapiere weiterhin erforderlich.
Auswahl & Kompatibilität
Generell empfehlen wir den Einsatz eines 13-poligen Elektrosatzes. Bei Bedarf kann man diesen mit einem Kurzadapter auf einen 7-poligen Anschluss reduzieren. Sofern ein Anhänger ohne Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte gezogen werden soll, kann ein 7-poliger Elektrosatz eingesetzt werden. Bei einem Wohnwagen empfiehlt sich immer ein 13-poliger Elektrosatz. So ist die konstante Funktion der Nebelschlussleuchte, die Dauerstromversorgung für den Kühlschrank und des Batterie-Ladegeräts gewährleistet.
Wenn Ihr Auto ein Check Control oder Computer System (CAN-Bus) besitzt, sollten Sie auf keinen Fall einen universellen Elektrosatz verwenden. Durch Einsatz eines universellen Elektrosatzes könnten Fehler am System entstehen.
Eine Anhängerkupplung muss auf jeden Fall um den elektrischen Anschluss der Anhängerbeleuchtung ergänzt werden. Dazu ist der Einsatz-Zweck wichtig. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Punkte:
- Für die richtige Wahl des Elektrosatzes müssen Sie ebenfalls genauere Informationen zum Fahrzeug bereithalten, insbesondere zur Ausführung der fahrzeugseitigen Elektrik bzw. Elektronik.
- Um welches Fahrzeug handelt es sich (Fahrzeugmarke, Modell, Modelljahr – idealerweise die amtliche Typenbezeichnung in den Fahrzeugpapieren)?
- Besitzt das Fahrzeug eine Check Control?
- Gibt es das Fahrzeugmodell in unterschiedlichen Ausführungen bezüglich der Elektrik?
Service, Ersatzteile und Reparatur
Durch einen Unfall beschädigte Anhängerkupplungen können generell nicht instandgesetzt werden. Nach einem Heckschaden an einem Fahrzeug können an einer Anhängerkupplung Beschädigungen entstehen, die mit bloßem Auge kaum erkennbar sind und nur durch aufwendige Prüfverfahren sichtbar gemacht werden können. Dies ist in der Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wir empfehlen in diesen Fällen den Austausch der kompletten Anhängerkupplung. Auch der Ersatz einzelner Komponenten ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich und unter Sicherheitsaspekten nicht möglich. Wenn der Kugelhals verbogen ist, dann sollte aus Sicherheitsgründen nicht nur der Kugelhals, sondern die gesamte Anhängerkupplung getauscht werden.
Generell können Reparaturen und Instandsetzungen an abnehmbaren Kugelhälsen vorgenommen werden, soweit kein Unfallschaden vorliegt. Hierzu ist es erforderlich, das Teil über Ihre Fachwerkstatt / Ihren Fachhändler zu uns einzusenden. Die Reparatur wird im Normalfall innerhalb von vier Wochen durchgeführt. Die Berechnung erfolgt über Ihre Fachwerkstatt / Ihren Fachhändler. Wenn der Kugelhals verbogen ist (beispielsweise aufgrund eines Unfalls), dann sollte aus Sicherheitsgründen nicht nur der Kugelhals, sondern die gesamte Anhängekupplung getauscht werden.
Nach einem Unfall oder beim Kauf einer gebrauchten Anhängerkupplung, bei der Teile fehlen, besteht ggf. ein Bedarf an Ersatzteilen. Anhängerkupplungen sind Sicherheitsteile, die einer „Allgemeinen Bauartgenehmigung“ bedürfen und der Produzentenhaftung unterliegen. Da wir nicht sicherstellen können, ob die Anhängerkupplung noch den Sicherheitsanforderungen entspricht, können wir Ihnen aus den o. g. Gründen keine sicherheitsrelevanten Ersatzteile liefern. Eine Ausnahme bilden hier abnehmbare Kugelhälse sowie Zubehör wie Abdeckkappen, Gehäuseabdeckungen, Schlüssel, Schlossabdeckungen, Anbauanleitungen und Typenschilder. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an den Fachhändler, bei dem die Anhängerkupplung bezogen wurde.
Grundsätzlich sollten Sie sich bei Lieferung einer automatisch abnehmbaren Anhängerkupplung die Nummer des Schlüssels notieren. Diese ist im Schlüsselkopf eingeprägt. Mit dieser Schlüsselnummer können Sie jederzeit über Ihre Fachwerkstatt / Ihren Händler einen neuen Schlüssel bei uns anfordern.
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt verpflichtet, die korrekte Funktion der Beleuchtung zu überprüfen. Bei einer Fehlfunktion sollten Sie zuerst die Verbindung vom Stecker zur Steckdose überprüfen. Sollte daraus keine Lösung hervorgehen, empfehlen wir den Gang zu einer Fachwerkstatt.
Anbauanleitungen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Unseren Anhängerkupplungen ist generell eine Abnahmebestätigung beigefügt, in der die ordnungsgemäße Montage durch den Monteur (in der Regel die Fachwerkstatt) bestätigt werden muss. Eine Überprüfung der sachgerechten Montage durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, Dekra) entfällt bei EC/EG-geprüften Anhängerkupplungen. Die Anbauanleitung ist den Fahrzeugpapieren beizulegen und mitzuführen.
Für Anhängerkupplungen gelten die Richtlinien der „Allgemeinen Bauartgenehmigung“, die durch ein Prüfzeichen auf dem Typenschild dokumentiert wird. Die Montage- und Betriebsanleitung einer Anhängerkupplung beinhaltet die Angaben auf dem Typenschild. Sie muss im Fahrzeug mitgeführt werden und dient bei der TÜV-Abnahme als Betriebserlaubnis. Ein gesondertes Gutachten ist nur notwendig, wenn die Anhängerkupplung keine Bauartgenehmigung besitzt, sondern im Einzelverfahren abgenommen wurde.
Technik
Jede Anhängerkupplung ist mit einem Typenschild ausgestattet. Dieses beinhaltet den D-Wert, die genaue Typenbezeichnung der Anhängerkupplung, die Stützlast sowie ein Prüfzeichen. Das Typenschild ist i. d. R. so angebracht, dass es im eingebauten Zustand lesbar ist. Falls das Typenschild unleserlich geworden oder verloren gegangen ist, kann es entweder über eine freie oder auch eine Marken-Vertragswerkstatt nachbestellt werden. Die Werkstatt muss über eine eidesstattliche Erklärung die Identität und den sicheren, unfallfreien Zustand der Anhängerkupplung bezeugen.
Falls das Typenschild unleserlich geworden oder verloren gegangen ist, kann es entweder über eine freie oder auch eine Marken-Vertragswerkstatt nachbestellt werden. Die Werkstatt muss über eine eidesstattliche Erklärung die Identität und den sicheren, unfallfreien Zustand der Anhängerkupplung bezeugen.
Der Kugeldurchmesser ist in Europa genormt und beträgt im Neuzustand ca. 50 mm (A50-X). Die Kugel kann durch längeren Anhängerbetrieb oder auch unzureichendem Fetten verschleißen. Die absolute Verschleißgrenze liegt bei 49 mm. Dieses Maß darf an keiner Stelle der Kugel unterschritten werden.
Als Stützlast wird die maximal zulässige von oben wirkende Kraft auf die Kugel bezeichnet. Diese maximale Kraft (in kg Gewicht) entnehmen Sie bitte Ihren Fahrzeugpapieren. Die maximal mögliche Stützlast der Anhängerkupplung finden Sie auf dem Typenschild. Die vom Fahrzeughersteller angegebene Stützlast darf nicht überschritten werden. Um Auswirkungen auf die Fahrdynamik des Gespanns zu vermeiden, sollte die angegebene Stützlast aber auch nicht unterschritten werden. Eine Waage kann als Hilfsmittel zur Bestimmung der Stützlast vor dem Anhängen dienen.
Die maximal mögliche Stützlast der Anhängerkupplung finden Sie auf dem Typenschild. Wichtig: Die vom Fahrzeughersteller angegebene Stützlast darf nicht überschritten werden.
Der D-Wert befindet sich auf dem Typenschild der Anhängerkupplung. Es handelt sich dabei um einen festgelegten Kraftwert, mit dem eine Anhängerkupplung vom Hersteller geprüft und von der Homologations-Instanz freigegeben wird. Dieser Wert wird mittels einer speziellen Berechnungsformel ermittelt und beinhaltet u.a. das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sowie das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Für Sie als Nutzer sind jedoch allein die Angaben in den entsprechenden Fahrzeugpapieren bindend.
Die Positionierung der Kugel orientiert sich am Kugelmittelpunkt. Der Abstand vom Stoßfänger zur Kugelmitte muss nach DIN74058 mindestens 65 mm betragen. Der Abstand von der Kugelmitte bis zur Fahrbahn sollte bei einem voll beladenen Fahrzeug zwischen 350 und 420 mm betragen. Das Zentrum der Kugel kann somit bei einem unbeladenen Fahrzeug einen größeren Abstand zur Straße haben. Der Abstand zwischen Kugelkopf und Straße wird für das betreffende Automodell bei Standardbereifung und Standardaufhängung festgelegt.
Da eine trennbare Verbindung zwischen Querträger und Kugelhals gegeben sein muss, kann an der Kugel ein leichtes Spiel auftreten. Dies ist durch Rütteln an der Kugel fühlbar. Ein solches Grundspiel ist konstruktiv bedingt. Sofern nach Herstellervorgaben korrekt eingesetzt, stellt dies kein Sicherheitsrisiko dar. Im Fahrbetrieb muss der abnehmbare Kugelhals stets abgeschlossen sein.
Die abnehmbaren Kugelhälse von ORIS sind standardisiert. Daher ist es theoretisch möglich, den Kugelhals A von einer Anhängerkupplung A in einer anderen Anhängerkupplung B zu verwenden. Die Homologation und die damit einhergehenden Zulassungen sind jedoch immer nur auf jeweils eine definierte Kombination erfolgt: D. h. Kugelhals A mit Anhängerkupplung A, Kugelhals B mit Anhängerkupplung B. Daher verwenden Sie bitte nur Ihren Kugelhals in Ihrer Anhängerkupplung, ansonsten verlieren Sie die Betriebserlaubnis (ABE) für die Kupplung und Ihr Fahrzeug.
Für Ihre Kupplung finden Sie auf dem Typenschild die Kennwerte für die zulässigen Massen der Gespannkombination (D-Wert) als auch die zulässige Stützlast (S-Wert).
Der S-Wert ist jedoch nicht identisch mit der zulässigen Traglast für Fahrradträger.
Generell gilt, dass die Geometrie der Kugel nach DIN/ISO ausgeführt ist. Diese Geometrie kann bei klassischer Klemmung des Trägers auf der Kugel bis zu 75 kg an Radträgerlast zuverlässig tragen – bei neueren Kugelhälsen aus Chromstahl.
Zu hohe Lasten und intensive Nutzung kann dazu führen, dass es zu einem Riss in dem zylindrischen Teil unterhalb der Kugel kommt. Zudem kann es auch zu Schäden an dem Querträger der Anhängerkupplung oder auch in der Karosserie des Fahrzeuges kommen.
Bitte beachten Sie hier unbedingt sowohl die Hinweise in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs als auch die Bedienungsanleitung des Trägers und der Anhängerkupplung. Es gilt der niedrigste ausgewiesene Wert der drei Anleitungen.
Für Lasten größer als 75k g muss der Träger neben der Klemmung auf der Kugel anderweitig abgestützt werden, um die Belastung auf die Kugel zu reduzieren.
Von ORIS ist dazu das System FIX4BIKE® erhältlich. Hier kann sich der Fahrradträger auf den zwei Bolzen unterhalb der Kugel abstützen. Aber auch hier gilt, dass alle drei dazugehörigen Komponenten höhere Lasten erlauben: Fahrzeug, Anhängevorrichtung und Radträger.
Anwendung & Pflege
Generell schützt eine Abdeckkappe die Kugel vor Witterungseinflüssen und verhindert gleichzeitig, dass ein gegebenenfalls gefetteter oder schmutziger Kugelbereich etwa die Kleidung beschmutzt. Bei schwenkbaren Anhängerkupplungen sollte keine konventionelle Abdeckkappe zum Einsatz kommen: Wenn dieses System in Ruheposition ist, befindet sich die Kugel hinter dem Stoßfänger und steht auf dem Kopf. In diesem Fall würde eine normale Abdeckkappe Feuchtigkeit und aufgewirbelten Schmutz sammeln, was zu starker Korrosion führen würde. Daher sollten Sie bei Schwenkkupplungen in Ruheposition keine Kappe verwenden. Stattdessen kann ein speziell geschlitztes Modell genutzt werden.
Ist die Kugel in Gebrauch, wird ihre schützende Beschichtung – silberne Zinkbeschichtung oder schwarzer Lack – abgetragen, was dann zu Rost führen kann. Das ist völlig normal. Es empfiehlt sich hier die erforderlichen Stellen mit etwas Fett abzudecken und eine Abdeckkappe zu verwenden.
Wenn Sie die Schrauben lösen und anschließend wieder denselben Kugelhals anschrauben, erlischt die Homologation nicht, jedoch bleibt die Homologation nur bei korrekter Montage und der Verwendung der korrekten Schrauben/Muttern/Unterlegscheiben bestehen. Daher sollten Sie in jedem Fall sicherstellen, dass Sie das in der Anbauanleitung angegebene Anzugsmoment für die Schrauben verwenden. Wenn Sie nicht mehr intakte Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben durch neue und gleichwertige ersetzen, achten Sie bitte auf die Festigkeitsklasse und die korrekten Abmessungen.
Wenn der Kugelhals verbogen ist (beispielsweise aufgrund eines Unfalls), dann sollte aus Sicherheitsgründen nicht nur der Kugelhals, sondern die gesamte Anhängerkupplung getauscht werden.
Wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, ist es erforderlich, dass Sie die Mechanik der abnehmbaren Kupplung sauber halten und bei Bedarf regelmäßig fetten. Fehlendes Fett, Schmutz und Korrosion bzw. Rost können schnell dazu führen, dass das System nicht mehr sicher funktioniert. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Wartungshinweise der Bedienungsanleitung.
In der Bedienungsanleitung von Anti-Schlinger-Zugkugelkupplungen wird meist gefordert, dass die Kugel geschliffen werden soll, um den Lack zu entfernen. Ungeschliffen würde der Lack den Bremsbelägen in der Zugkugelkupplung zusetzen und den Bremseffekt verhindern.
In diesem Fall ist es richtig, den schwarzen Lack zu entfernen. Dafür sollte ein Schleifpapier mit einer Körnung von mindestens 400 oder höher genutzt werden.
Um die Kugel vor Korrosion bzw. Rost zu schützen, ist sie durch einen leichten Fettfilm und eine Abdeckkappe in Zeiten der Nichtbenutzung zu schützen.
Verzinkte Kugelhälse bzw. Kugeln – silberne Beschichtung – müssen nicht abgeschliffen werden. Die Zinkbeschichtung hat eine sehr gute Anhaftung an die Stahlkugel und verklebt nicht die Bremsbacken.
Fahrradträger
ORIS Anhängerkupplungen sind grundsätzlich aus S355J2G3 (St52-3N) oder einem gleichwertigen Material hergestellt. Somit sind sie generell für den Betrieb von Fahrradträgern geeignet.
Die Kugel und der Übergang zum Hals sind bei ORIS Anhängerkupplungen nach der Norm DIN74058 ausgeführt. Die Hersteller von anbaubaren Fahrradträgern berücksichtigen diese Norm. Sollte der Fahrradträger dennoch nicht montierbar sein, wenden Sie sich bitte zur Klärung an den Hersteller des Fahrradträgers.
Durch intensive Nutzung der Anhängerkupplung mit einem FIX4BIKE®-Fahrradträger kann es zu Verschleiß an den FIX4BIKE®-Bolzen kommen. Ein normaler Verschleiß ist völlig angemessen und hat keinen Einfluss auf die Funktionalität und die Sicherheit. Wenn jedoch der Durchmesser des Bolzens an der tragenden Stelle unter 15mm geht, dann sollte der Kugelhals ersetzt werden (Originaldurchmesser = 16mm).